AGB für Auftraggeber

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der Inforce Group AG, Stettbachstrasse 6, 8600 Dübendorf [Firmenidentifikation: CHE-142.319.583], welche vorliegend unter ihrer Marke „Audesta“ auftritt.

Präambel

Audesta ist ein Dienstleister, der auf Basis von Kundenangaben Arbeits- und Zwischenzeugnisse prüft und bewertet.

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge, Angebote, Bestellungen und Lieferungen sowie für alle Beratungsleistungen und Vorbereitungen im gesamten Geschäftsverkehr sowie für die Nutzung der Internetinhalte. Die AGB werden durch die Auftragserteilung bzw. durch die Anerkennung seitens Kunden zum Vertragsbestandteil. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

Vertragsabschluss

Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt zustande, indem der Kunde einen Auftrag zur Leistungserstellung erteilt. Ein Auftrag kann via Online-Bestellung, schriftlich, mündlich oder per E-Mail sowie telefonisch erteilt werden. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, die Datenschutzbestimmungen der Audesta gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inkl. der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten und nicht ausgeschlossen. Die Preise sind beim Zeitpunkt der Bestellung verbindlich.

Allgemeines

Jeder Nutzer verpflichtet sich, den Betreiber von jeglicher Haftung und Verpflichtungen freizustellen sowie die (Mehr)Aufwendungen zu ersetzen, die sich aus falschen Angaben, Widerruf von Aufträgen oder Zuwarten des Nutzers ergeben.

Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Internetseite der Audesta stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar und dient lediglich zur Orientierung über unsere Dienstleistungen und stellt eine Aufforderung dar, unsere Dienstleistungen zu bestellen. Die Audesta behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, ergänzen, löschen oder einzustellen.

Verweigerung von Dienstleistungen

Die Audesta behält sich vor, einen Auftrag ohne Grundangaben abzulehnen. Sollte nach Vertragsabschluss weitere Änderungen, Prüfungen, Gutachten oder Beratungsleistungen seitens Kunde gewünscht werden, so ist die Audesta nicht dazu verpflichtet, diese vorzunehmen.

Rücktritt

Tritt der Kunde nach Auftragsbestätigung und vor der Leistungserbringung von der Bestellung oder Buchung zurück, wird eine Entschädigung für die Umtriebe von CHF 30.00 inkl. MwSt. fällig und in Rechnung gestellt.

Vertraulichkeit

Die Audesta verpflichtet sich im Rahmen aller Tätigkeiten volles Stillschweigen und garantiert volle Diskretion.

Widerrufsrecht / Zahlung

Wir weisen darauf hin, dass die von der Audesta geprüften Arbeits- oder Zwischenzeugnisse und weitere Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen individuell nach Kundenspezifikation zugeschnitten und erstellt sind. Es besteht kein Widerrufsrecht.

Beurteilen/Erstellen von Arbeitszeugnissen

Generelles

Lieferfristen sind nur Richtzeiten, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Verzögerungen bei kurzfristig erhöhter Nachfrage sind nicht auszuschliessen. Der Kunde wird darüber informiert. Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist, kann der Kunde eine schriftliche Nachfrist ansetzen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, kann der Kunde ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Annahme der bearbeiteten Dienstleistung

Sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Abwicklung und Lieferung des bestellten Auftrages etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel mitteilt, gilt der Auftrag als endgültig abgenommen.

Prüfung Arbeitszeugnisse

Die zu erbringenden Leistungen umfassen je nach gewählter Dienstleistung die Analyse und Prüfung eines Arbeitszeugnisses oder Zwischenzeugnisses mit Hinweis auf problematische Inhalte und/oder die Überarbeitung des Zeugnisses mit Formulierungsvorschlägen. Die Auftragserfüllung basiert auf den erhaltenen Angaben und Unterlagen. Der Kunde bestätigt die Richtigkeit, die an der Audesta übermittelten Daten.

Die Einschätzung, Bewertung und Anpassung des Arbeitszeugnisses in allen Sprachen stellt die Interpretation des Zeugnisprüfers dar. Die Audesta kann die rechtliche oder tatsächliche Durchsetzbarkeit von Beurteilungen und vorgeschlagenen Änderungen bei Arbeits- oder Zwischenzeugnissen nicht gewährleisten und haftet auch nicht für allfällige Schäden oder Ähnliches. Jegliche Haftung der Analyse, Prüfung, Beurteilung und Neu- oder Umverfassung sowie Überarbeitung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen werden ausgeschlossen.

Die Prüfung und Beurteilung des Arbeits- oder Zwischenzeugnisses werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt und alle Einschätzungen und Empfehlungen werden nicht für eine allgemeingültige, absolut rechtliche Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit verstanden. Bei allen angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen übernimmt die Audesta keine Haftung für jeglichen Verwendungszweck, den der Auftraggeber dabei verfolgt.

Hinweis: Bei in englischer Sprache verfassten Arbeitszeugnisse können in der Interpretierung des Inhaltes des Zeugnisses abweichende Auffassungen zwischen Personen mit Englisch als Muttersprache und uns, als Personen, die Englisch als Zweitsprache gelernt haben, auftreten.

Mentoring / Kontaktaufnahme Unternehmen

Erteilt der Kunde der Audsta den Auftrag, mit dem (früheren) Arbeitgeber bezüglich Anpassungen des eigenen Arbeitszeugnisses Kontakt aufzunehmen, wird die Audesta dies nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.

Die Kontaktnahme mit dem Kunden stellt keine juristische Dienstleistung dar und ist auch nicht als solche zu verstehen. Die Audesta garantiert nicht, dass bei einer Kontaktaufnahme die Vorschläge und Anpassungen vom (früheren) Arbeitgeber übernommen werden. Der frühere Arbeitgeber kann alle Vorschläge ablehnen. Dafür wird die Audesta von jeglicher Haftung befreit und es besteht auch keine Rückforderung der bezahlten Leistung.

Schreiben von Arbeitszeugnissen

Die Audesta verfasst Arbeitszeugnisse nach Vorgaben des Auftraggebers. Für die Wahrheit des Inhaltes ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Audesta übernimmt für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung.

Rechtliche Abklärungen von Arbeitszeugnissen

Eine rechtliche Prüfung eines Arbeitszeugnisses kann nur von einem Anwalt vorgenommen werden und dient der Klärung der rechtlichen Chancen und Risiken. Die Abklärung stellt keine Garantie oder ein Anspruch dar, diese Erkenntnisse für Gerichts- oder Schlichtungsverfahren erfolgreich nutzen zu können.

Mängelrüge

Bei jeder Mängelrüge muss der Audesta die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage haben, übernimmt die Audesta nicht.

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt wie Streik, Krankheit, Unfall, Epidemie, Pandemie, Krieg oder Naturkatastrophe ist die Audesta von jeglicher Leistungspflicht befreit. Ein Wegfall der Leistungspflicht aufgrund höherer Gewalt bedeutet auch den Entfall der Gegenleistungspflicht des Kunden.

Daten & Datenschutz

Sämtliche der Audesta vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Kunden betreffen, werden vertraulich behandelt.

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die Audsta personenbezogene Daten des Nutzers in maschinenlesbarer Form speichern und verarbeiten. Die Nutzerdaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung der Nutzerdaten und die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch die Audesta.

Die Audesta kann es jedoch nicht ausschliessen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmässigen Zugang zu diesen Daten verschaffen.

Die Audsta verpflichtet sich, die erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich für die eigene Datenbank zu nutzen und nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht mittels schriftlichem oder persönlichem Kontakt die Daten unwiderruflich löschen zu lassen.

Der Nutzer, resp. Kunde willigt ein, dass Audesta berechtigt ist, qualifizierte Dritte (z.B. freie Mitarbeiter oder Subunternehmer) für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen einzusetzen und die notwendigen Daten an diese weiterzuleiten. Der freie Mitarbeiter oder Subunternehmer verpflichtet sich gegenüber der Audsta vertraglich zur vollen Verschwiegenheit und zum rechtmässigen Umgang mit Personendaten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH 8600 Dübendorf (Sitz der Gesellschaft).

Dübendorf, 24.09.2023