Krankheiten in Arbeitszeugnissen dürfen nur dann erwähnt werden, wenn Sie in einem entsprechenden Verhältnis zur Anstellung stehen. War ein Arbeitnehmender bei einer 10-jährigen Anstellung 3 Monate Krank, dann darf das nicht im Arbeitszeugnis stehen. War jedoch der Arbeitnehmender bei einer Anstellung von einem Jahr rund 9 Monate Krank, dann muss der Arbeitgeber dies im Arbeitszeugnis erwähnen.
Somit ist nicht die Dauer der Krankheit massgebend, sondern das Verhältnis zwischen Anstellung und Krankheitsdauer.
Textbausteine die bei Krankheitsfall angewendet werden können:
Frau Meier erkrankte im November 2013 leider, so dass sie ihre Arbeit nicht mehr fortsetzen konnte. Wir bedauern, mit ihr den Arbeitsvertrag aufzulösen und wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute und beste Gesundheit.
Nachdem Herr Müller bei uns seine Arbeit aufnahm, erkrankte er seit dem Februar 2014 und musste die Arbeit für längere Zeit aussetzen. Wegen seiner körperlichen Verfassung kann er seine Aufgaben in unserem Betrieb leider nicht mehr weiterführen. Demzufolge mussten wir leider das Arbeitsverhältnis per mit ihm auflösen. Wir bedauern sein Ausscheiden und wünschen ihm für seine Zukunft privat wie auch gesundheitlich alles Gute.