Das Arbeitszeugnis ist eine eher im deutschen Sprachraum angewandtes Dokument. Im Ausland ist das Arbeitszeugnis wie wir es kennen nicht existent und es gibt auch keine rechtliche Basis hierfür. Eine gesetzliche Pflicht für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses gibt’s nicht. Was international eher benutzt wird sind Testimonials, Referenceletters (Empfehlungs- oder Referenzschreiben), die nie dem gleichen Entsprechen wir unsere Zeugnisse.

In der Schweiz wie auch Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben eines Arbeitszeugnisses sehr ähnlich. In Österreich hingegen dürfen Gesetzeswegen keine negativen Aussagen im Zeugnis stehen.

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