Ein Arbeitszeugnis muss immer in der Sprache des Landes oder Landesregion verfasst werden. Vielfach werden durch die internationalen Unternehmen in der Schweiz die Arbeitszeugnisse in deren Unternehmenssprache verfasst. Dieses Recht steht der Unternehmung zwar zu, jedoch hat der Arbeitnehemer das Recht, ein Zeugnis in der Landesprache zu erhalten. Der Arbeitnehmer muss darauf achten, dass das Zeugnis nicht von der ausländischen Ursprungssprache, vielfach Engilsch, ins Deutsche übersetzt wird. Den die englischen Verfassten Zeugnisse oder “Referenzletters” haben eine eigene Sprache, die nicht wörtlich ins Deutsche übersetzt werden kann, und dadurch auch verfälschte Aussagen oder sogar Falschinterprätierungen entstehen können. Die Kosten für ein korrekt abgefasstes Arbeitszeugnis in Deutsch trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann jedoch nicht verlangen, ein in der Landessprache verfasstes Zeugnis auf Kosten der Unternehmung in eine andere Sprache übersetzen zu lassen.

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