Es wird grundsätzlich zwischen vier Zeugnisarten unterschieden:

Zwischenzeugnis

Dies wird auch als Interimszeugnis bezeichnet. Der Inhalt entspricht, wenn sich im Aufgabengebiet nichts verändert hat, dem Schlusszeugnis und wird vor allem bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Änderung der Tätigkeiten oder einem internen Wechsel erstellt. Es dient auch bei der Bewerbung auf eine neue Stelle oder für eine Standortbestimmung innerhalb des Unternehmens.

Schlusszeugnis oder qualifiziertes Arbeitszeugnis

Hier handelt es sich um ein sogenanntes Vollzeugnis oder qualifiziertes Zeugnis, wenn alle nötigen Punkte enthalten sind (s. nachstehend Aufbau und Inhalt).

Arbeitsbestätigung oder einfaches Arbeitszeugnis

Eine Arbeitsbestätigung kann auf Verlangen des Arbeitnehmers erstellt werden und enthält nur die Personalien, die Dauer der Anstellung und die ausgeführte Tätigkeit. Meist wird dies bei kurzen Arbeitseinsätzen erstellt.

Lehrzeugnis

Dieses wird nach Beendigung der Lehre ausgestellt und enthält Angaben zum erlernten Beruf und der Dauer der Lehre. Wenn gewünscht kann das Lehrzeugnis mit Angaben zu Verhalten und Leistung ergänzt werden.

Praktikumszeugnis

Nach einem vollendetem Praktikum wird vielfach ein Praktikumszeugnis ausgestellt. Das Praktikumszeugnis unterscheidet sich nicht sehr von einem Arbeitszeugnis.

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