Leider werden heute noch Codierungen im Arbeitszeugnis verwendet. Gewollt oder ungewollt, aber sie sind vorhanden. Daher muss umso mehr ein Zeugnis geprüft und auf solche Kodierungen kontrolliert werden.

Kodierungen klassischer Natur sind wie folgt anzutreffen:

  • Frau Käser war stets bemüht, ihre Arbeiten gut auszuführen. = entspricht einer ungenügenden Leistung
  • Frau Meier ging die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit an = ungenügende Leistung und kann als Codierung aufgefasst werden.
  • Herr Schneider erfüllte die Aufgaben zu unserer guten Zufriedenheit = ebenfalls ungenügend und kann auch als Codierung aufgefast werden.
  • Frau Tobler gab ihr bestes die Aufgaben gemäss unseren Erwartungen zu erfüllen = Hat sich Mühe gegeben, aber leider hat sie es nicht geschafft
  • Herr Moser zeigte an der Ausübung seiner Aufgabe Interesse und Initiative = er gab sich alle Mühe die Aufgaben zu erfüllen, schaffte es aber nicht (immer).
  • Er legte viel Wert darauf, seine Arbeiten gut zu organisieren. = ein solcher Satz kann Bedeuten, dass er mit der Organisation seiner Arbeit Mühe hatte.
  • Er war gegenüber anderen Mitarbeitern sehr einfühlsam und konnte gut auf sie zugehen. = Kann bedeuten, dass er den Kontakt zu weiblichen Mitarbeitern suchte ihnen etwas zu Nahe kam.

Kodierung im Austrittsgrund

Der Austrittsgrund sollte klar und verständlich formuliert werden. Formulierungen, die klar auf eine Kodierung hindeuten.

  • Schlecht: Frau Hugentobler hat sich im gegenseitigen Einvernehmen entschlossen, sich beruflich neu orientieren und verlässt unser Unternehmung per 31.08.2018. = Weist auf eine klare Kündigung hin
  • Gut: Herrn Schneider verlässt unsere Unternehmung auf eigenen Wunsch. = Arbeitnehmender hat von sich aus gekündigt.
  • Schlecht: Frau Tobler verlässt uns nach gegenseitigem Einvernehmen. = Klare Kündigung seitens Arbeitgeber
  • Gut: Frau Tobler verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr Ausscheiden. = Arbeitnehmender hat von sich aus gekündigt. Die Firma lässt sie nicht gerne gehen.

Beredete oder qualifiziertes Schweigen

Es gibt viele Formulierungen und Hinweise bei Zeugnissen, die klar hindeuten, dass die Arbeitgeberin mit der Leistung und der Arbeit nicht zufrieden war.

Möchte ein Arbeitgeber eine Beurteilung weglassen, dann kann er das «qualifizierte oder beredete Schweigen» in Anspruch nehmen.

Wenn zum Beispiel das Verhalten gegenüber den Vorgesetzen im Zeugnis fehlt, dann kann das entweder vom Zeugnisschreiber vergessen gegangen sein oder es wurde absichtlich nicht erwähnt, da es zwischen dem Mitarbeiter und dem Vorgesetzen Probleme oder Missstände gab.

Das „beredete“ Schweigen kann auch dann angewandt werden, wenn beim Umgang mit dem Vorgesetzen und Kunden nur als „korrekt“ beschrieben wird, aber das „freundlich“ weggelassen wird.

Wichtig zu wissen ist, dass das beredetes Schweigen nur dann zulässig ist, wenn Dritte und Arbeitnehmer selbst von dem weggelassen Kenntnis haben

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