Gerne erstellen wir für Sie ein neues qualifiziertes Arbeits- oder Zwischenzeugnis nach Schweizer Recht.
Ihr Zeugnis enthält:
- Formale und rechtliche Richtigkeit
- Ihr Zeugnis ist Inhaltlich vollständig
- Die Gliederung, Leistung, Verhalten, Gesamtbeurteilung sowie Schlussformulierung sind korrekt
- Das Zeugnis wird klar und deutlich verfasst und enthält keine Formulierung die Freiraum für Interpretationen haben
- Enthält keine Geheimsprache und Kodierung
- Das Zeugnis ist gut und wohlwollend verfasst
Nach Rücksprache mit Ihnen:
- Erstellen wir das Arbeits- oder Zwischenzeugnis
- Senden Ihnen nach 3 bis 5 Arbeitstagen einen ersten Entwurf
- Besprechen des Entwurfes
- Anbringen von allfälligen Korrekturen
Nach dem Verfassen des Zeugnisses
- Tipps über Vorgehen beim Arbeitgeber