Viele Arbeitnehmende stellen sich die Frage: In welcher Sprache muss mein Zeugnis eigentlich verfasst sein? Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitszeugnis ist immer in der Sprache des Landes oder der jeweiligen Landesregion abzufassen. In der Schweiz bedeutet das, dass ein Zeugnis auf Deutsch, Französisch oder Italienisch ausgestellt werden muss – abhängig vom Standort der Arbeitsstätte. Wer also in Zürich arbeitet, darf ein Zeugnis auf Deutsch erwarten, wer im Tessin tätig war, erhält es in der Regel auf Italienisch.
Dürfen internationale Unternehmen ein Zeugnis in ihrer Geschäftssprache ausstellen?
Was passiert, wenn ein international tätiges Unternehmen in der Schweiz Englisch als Unternehmenssprache verwendet? Darf es dann das Zeugnis ausschliesslich auf Englisch ausstellen? Die Antwort lautet: Ja, das Unternehmen darf dies tun – aber nur, wenn der Arbeitnehmende ausdrücklich einverstanden ist. Gleichzeitig bleibt das Recht bestehen, ein Zeugnis in der Landessprache zu verlangen. Die Pflicht, ein Zeugnis in der Landessprache zu erstellen, hat Vorrang. Damit wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmenden ihre Bewerbungen im regionalen Arbeitsmarkt ohne Übersetzungsprobleme einreichen können.
Warum ist eine direkte Übersetzung problematisch?
Viele fragen sich: Wieso kann ein englisches Zeugnis nicht einfach ins Deutsche übersetzt werden? Hier liegt der Knackpunkt: Englische «Reference Letters» haben eine ganz eigene Struktur und Sprache. Würde man sie wörtlich übersetzen, entstünden leicht verfälschte Aussagen. Ein Beispiel: Während ein englischer Satz wie «He consistently met expectations» im Englischen durchaus positiv klingt, könnte er im Deutschen als mittelmässig oder sogar kritisch interpretiert werden. Solche Missverständnisse lassen sich nur vermeiden, wenn das Zeugnis direkt in der Zielsprache verfasst wird.
Wer trägt die Kosten für ein Zeugnis in der Landessprache?
Eine weitere wichtige Frage lautet: Wer bezahlt, wenn ein Zeugnis in der Landessprache erstellt werden soll? Die Antwort ist eindeutig: Der Arbeitgeber. Es ist seine Pflicht, ein rechtlich korrektes, wohlwollendes und sprachlich einwandfreies Zeugnis auszustellen. Dazu gehört auch, dass es in der Landessprache verfasst wird. Der Arbeitnehmende muss diese Kosten nicht übernehmen. Er darf erwarten, dass er sein Zeugnis in der Sprache erhält, die für seine Region üblich ist.
Darf ein Arbeitnehmer ein Zeugnis in einer anderen Sprache verlangen?
Aber wie sieht es umgekehrt aus? Kann der Arbeitnehmende verlangen, dass ein Zeugnis zusätzlich in einer Fremdsprache erstellt wird – etwa auf Englisch, weil er sich international bewerben möchte? Hier ist die Antwort: Nein, ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Arbeitgeber muss nur ein Zeugnis in der Landessprache ausstellen. Möchte der Arbeitnehmende ein Zeugnis in einer weiteren Sprache, muss er die Übersetzung selbst organisieren und bezahlen. Das gilt auch dann, wenn die Firma international tätig ist. Aus Fairnessgründen stellen viele Unternehmen zwar freiwillig zweisprachige Zeugnisse aus, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.
Was ist bei Übersetzungen zu beachten?
Wenn ein Zeugnis für Bewerbungen im Ausland übersetzt werden soll, fragen sich viele: Reicht eine einfache Übersetzung oder sollte man ein professionelles Übersetzungsbüro beauftragen? Da Zeugnisse voller Nuancen sind und kleinste Formulierungen grosse Unterschiede in der Bewertung ausmachen können, empfiehlt sich eine fachgerechte Übersetzung. Übersetzungsfehler könnten dazu führen, dass ein gutes Zeugnis im Ausland schwächer wirkt, als es gemeint war. Gerade bei Bewerbungen in angelsächsischen Ländern ist es besser, das deutsche Zeugnis beizulegen und zusätzlich ein separates Empfehlungsschreiben («Reference Letter») in Englisch anzufordern.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber nur ein englisches Zeugnis ausstellt?
Kommt es in der Praxis vor, dass ein Arbeitgeber ausschliesslich ein englisches Zeugnis ausstellt? Ja, vor allem bei internationalen Konzernen. Doch was bedeutet das für den Arbeitnehmenden? Er darf in diesem Fall verlangen, dass ein offizielles Zeugnis zusätzlich in der Landessprache erstellt wird. Verweigert der Arbeitgeber dies, kann der Arbeitnehmende seinen Anspruch rechtlich durchsetzen. Denn das Arbeitszeugnis ist ein gesetzlich verankertes Recht – und dieses umfasst auch die sprachliche Verständlichkeit im heimischen Arbeitsmarkt.
Warum ist die Sprache so entscheidend für die Zeugniswirkung?
Die entscheidende Frage lautet: Wieso spielt die Sprache überhaupt eine so grosse Rolle? Ein Arbeitszeugnis ist nicht nur ein Stück Papier, sondern ein zentrales Bewerbungsdokument. Personalverantwortliche und Recruiter in der Schweiz erwarten, dass Zeugnisse in der Landessprache verfasst sind. Nur so können sie sicher sein, die Formulierungen korrekt einzuordnen. Fremdsprachige Zeugnisse können den Eindruck erwecken, dass die Bewertung nicht vergleichbar ist oder dass eine Übersetzung notwendig ist – und genau das kann Bewerbende benachteiligen.
Fazit: Welche Sprache ist verbindlich?
Am Ende bleibt die klare Antwort: Ein Arbeitszeugnis muss in der jeweiligen Landessprache ausgestellt werden. Internationale Unternehmen dürfen zwar zusätzlich ein Zeugnis in ihrer Geschäftssprache abfassen, doch das Recht auf ein Zeugnis in Deutsch, Französisch oder Italienisch bleibt bestehen. Arbeitnehmende sollten darauf achten, dass sie ihr Zeugnis in einer offiziellen Sprache der Schweiz erhalten – und sich nicht mit einer blossen Übersetzung zufriedengeben. Damit sichern sie sich die korrekte Wirkung ihres Zeugnisses und vermeiden Missverständnisse bei Bewerbungen.