Welches Recht habe ich laut Gesetz auf ein Arbeitszeugnis?
Viele Arbeitnehmende fragen sich: Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Die Antwort ist klar: Ja. Gemäss Art. 330a OR hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin das Recht, vom Arbeitgeber ein Zeugnis oder Zwischenzeugnis zu verlangen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen. Tut er es nicht, können Arbeitnehmende ihr Recht auf dem gerichtlichen Weg durchsetzen.
Kann ich auch eine einfache Arbeitsbestätigung verlangen?
Manche stellen sich die Frage: Muss das Zeugnis immer eine ausführliche Beurteilung enthalten? Nein, nicht zwingend. Gemäss Absatz 2, Art. 330a OR kann ein Arbeitnehmender verlangen, dass das Zeugnis ausschliesslich die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses ausweist. In diesem Fall spricht man von einer Arbeitsbestätigung. Sie enthält keine Bewertung von Leistung oder Verhalten, sondern dient lediglich als Nachweis über die Anstellungszeit.
Wie lange bleibt mein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bestehen?
Eine weitere wichtige Frage lautet: Verjährt der Anspruch irgendwann? Ja. Der Anspruch auf Ausstellung oder Korrektur eines Zeugnisses verjährt gemäss Art. 127 OR nach zehn Jahren. Das bedeutet: Wer auch Jahre nach Austritt feststellt, dass sein Zeugnis unvollständig, unwahr oder missverständlich ist, kann innerhalb dieser Frist eine Korrektur verlangen. Danach erlischt das Recht, ein Zeugnis einzufordern.
Was tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis nicht ausstellt?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert oder ein fehlerhaftes Zeugnis nicht korrigiert? In diesem Fall haben Arbeitnehmende das Recht, die Berichtigung gerichtlich einzuklagen. Gerichte in der Schweiz stellen sich dabei klar auf die Seite der Arbeitnehmenden, wenn das Zeugnis gegen die Grundsätze der Wahrheit, Vollständigkeit oder Klarheit verstösst.
Welche Grundsätze muss ein Zeugnis erfüllen?
Viele fragen sich: Nach welchen Prinzipien soll ein Arbeitszeugnis überhaupt formuliert werden? Ein Zeugnis hat den vier Grundsätzen zu folgen:
- Wahrheit: Es müssen die tatsächlichen Leistungen und das Verhalten korrekt wiedergegeben werden.
- Klarheit: Es darf keine doppeldeutigen oder codierten Aussagen enthalten.
- Vollständigkeit: Alle wesentlichen Aspekte von Funktion, Leistung und Verhalten müssen enthalten sein.
- Wohlwollen: Das Zeugnis muss so formuliert sein, dass es die weitere Karriere nicht unnötig erschwert – wobei die Wahrheit immer Vorrang hat.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber konkret?
Viele stellen sich die Frage: Welche Inhalte muss ein Arbeitszeugnis zwingend enthalten? Gemäss Art. 330a OR gibt es Mindestanforderungen, die in jedem Zeugnis enthalten sein müssen. Dazu gehören:
- Die Art des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbefristet, befristet, Teilzeit, Vollzeit)
- Die Dauer des Arbeitsverhältnisses (Eintritts- und Austrittsdatum)
- Die Auflistung der wichtigsten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Die Bewertung der erbrachten Leistungen
- Die Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kunden
- Eine Gesamtbeurteilung, die Leistung und Verhalten zusammenfasst
- Rechtsgültige Unterschriften mit Datum und Ort
Welche Grenzen hat das Zeugnisrecht?
Viele Arbeitnehmende fragen sich: Gibt es auch Grenzen bei den Rechten auf ein Zeugnis? Ja. Arbeitnehmende können zwar ein vollständiges Zeugnis verlangen, sie können aber nicht über den Inhalt bestimmen. Die Beurteilung bleibt Sache des Arbeitgebers – solange sie sachlich, korrekt und wohlwollend formuliert ist. Auch ein Anspruch auf ein Zeugnis in einer anderen Sprache als der Landessprache besteht nicht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Zwischen- und einem Schlusszeugnis?
Während des Arbeitsverhältnisses kann jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangt werden – etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder einem Stellenwechsel innerhalb der Firma. Beim Austritt muss der Arbeitgeber ein Schlusszeugnis ausstellen, das neben Leistung und Verhalten auch den Austrittsgrund sowie eine Dankes- und Wunschformel enthält. Beide Varianten sind rechtlich verbindlich und gleichwertig.
Warum lohnt es sich, das Zeugnis zu prüfen?
Die entscheidende Schlussfrage lautet: Warum ist es wichtig, sein Arbeitszeugnis genau zu kontrollieren? Weil es zu den wichtigsten Bewerbungsunterlagen gehört und entscheidend über den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt sein kann. Wer sicherstellt, dass das Zeugnis vollständig, klar und korrekt ist, stärkt seine Position für zukünftige Bewerbungen. Ein fehlerhaftes oder codiertes Zeugnis kann hingegen grosse Nachteile verursachen.